Forensische Kriminalistik

In der Antike, insbesondere im römischen Reich, wurden Gerichtsverhandlungen grundsätzlich auf Marktplätzen durchgeführt. Marktplatz ist die deutsche Übersetzung des lateinischen Begriffs forum. Insoweit hat sich der Begriff Forensik, der sich von forum ableitet, für alle Sachverhalte etabliert, die im Zusammenhang mit Gerichtsverhandlungen, aber auch mit allen Verfahrensstadien des Strafverfahrens, stehen.

Kriminialistik leitet sich von dem lateinischen Begriff crimen = Straftat ab.
Forensische Kriminalistik ist also der Bereich der Kriminalistik, der sich ausschließlich mit kriminalistischen Sachverhalten befasst, die in einem Zusammenhang mit der Durchführung eines Strafverfahrens stehen.

Der historische Gesetzgeber der Strafprozessordnung ging von der Dreiteilung des Strafverfahrens aus, dessen Schwerpunkt eindeutig auf dem Hauptverfahren lag. Das Vorverfahren hatte lediglich die Funktion der Sachverhaltsaufklärung im Sinne einer Stoffsammlung, die sich unter konkreter Sachleitung der Staatsanwaltschaft vollzog. Der Begriff des Ermittlungsverfahrens hat sich erst viel später etabliert.

Schon seit mehreren Jahrzehnten ist es kein Geheimnis mehr, dass sich der Schwerpunkt des Strafverfahrens zunehmend auf das Ermittlungsverfahren verschoben hat. Die Polizei ermittelt weitgehend in eigener Regie. Die Sachleitung durch die Staatsanwaltschaft gerät immer mehr in den Hintergrund. In der juristischen Literatur wird unumwunden die Auffassung vertreten, dass die Weichen im Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren gestellt werden. In der Hauptverhandlung erfolge kaum noch das, was § 261 StPO vorsieht, nämlich dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheidet.

In der Verfahrenswirklichkeit sei ein immer rapiderer Funktionsverlust der Hauptverhandlung und der Aufstieg des nach der Konzeption der RStPO von 1877 und der heutigen Gesetzeslage rein vorbereitenden Ermittlungsverfahrens zum der eigentlichen Entscheidungszentrum des Strafprozesses zu beobachten (Schünemann, Der deutsche Strafprozess im Spannungsfeld von Zeugenschutz und materieller Wahrheit, StV 1998, 391, 392).

Hierauf hat bereits der Nestor des deutschen Strafprozessrechts, Karl Peters, anfangs der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts hingewiesen: „Immer wieder stießen wir auf die Erkenntnis, dass weitgehend im Ermittlungsverfahren die Weichen auf das richtige oder falsche Urteil hin gestellt wurden“ (Karl Peters, Fehlerquellen im Strafprozess Bd. II (1972), S. 299. Derartige Feststellungen in der Literatur können beliebig fortgesetzt werden. 

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass dem Ermittlungsverfahren insoweit verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen ist. Hier lauern die größten Fehlerquellen, die in zahlreichen Facetten zu Tage treten. Als erfahrener forensischer Kriminalist und Strafjurist führe ich Untersuchungen der Ermittlungshandlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften durch. Ferner erstelle ich hierzu Gutachten und vertrete diese auch vor Gericht.  Hierzu zählen:

  • Lege-artis-Beurteilung (kriminal-) polizeilicher Fallanalysen und Ermittlungsprodukte
  • Lege-artis-Beurteilung polizeilicher Verkehrsunfallaufnahme sowie unfallanalytischer Gutachten
  • Lege-artis-Beurteilung und juristische Begutachtung polizeilicher Vernehmungen und Protokollierung
  • Begutachtung der Reliabilität und Validität aussagepsychologischer Gutachten aus juristischer und aussagepsychologischer Sicht
  • Kausalitätsorientierte Beurteilung mechanischer Belastungen durch Verkehrsunfälle oder sonstige forensisch relevante Eingriffe (Biomechanik)
  • Untersuchung von Strafakten auf Fehlerquellen im Ermittlungsverfahren (näheres unter Strafaktenforensik)


Ich führe Forschungsvorhaben in ausgewählten Disziplinen der forensischen Kriminalistik durch. Dabei arbeite ich mit mehreren Instituten und Universitäten/Hochschulen sowie dem Institut Academia Criminalis der DGfK zusammen.